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   RG, 24.10.1921 - III 775/21   

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RG, 24.10.1921 - III 775/21 (https://dejure.org/1921,745)
RG, Entscheidung vom 24.10.1921 - III 775/21 (https://dejure.org/1921,745)
RG, Entscheidung vom 24. Oktober 1921 - III 775/21 (https://dejure.org/1921,745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 56, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53

    Rechtsmittel

    Diese Rechtswohltaten sind höchstpersönlich und wirken nur zugunsten dessen, der ihre Voraussetzungen selbst erfüllt hat (RGSt 56, 209).
  • BayObLG, 19.12.1983 - RReg. 4 St 253/83

    Rechtliche Einordnung der Bekanntgabe eines Erwerbswilligen; Beihilfe zum

    Für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 StGB reicht es aus, daß ein Tatbeteiligter mit dem die Tatvollendung verhindernden Rücktritt eines anderen einverstanden ist, allerdings auf Grund Übereinstimmung in der Willensrichtung (RGSt 56, 209/211; 47, 358/361; LK 10. A. § 24 Rdnr. 170).
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52

    Rechtsmittel

    Straflos ist er nur dann, wenn er den Erfolg abwendet, indem er z.B. den andern dazu bestimmt, von der Tat Abstand zu nehmen, selbst wenn der Täter sie später auf Grund eines neugefaßten Entschlusses dennoch ausführt (RGSt 56, 209; 70, 293, 295).
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