Rechtsprechung
RG, 24.10.1921 - III 775/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Anwendbarkeit des § 46 Nr. 1 StGB. auf Mittäter, Gehilfen und Anstifter.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 209
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53
Rechtsmittel
Diese Rechtswohltaten sind höchstpersönlich und wirken nur zugunsten dessen, der ihre Voraussetzungen selbst erfüllt hat (RGSt 56, 209). - BayObLG, 19.12.1983 - RReg. 4 St 253/83
Rechtliche Einordnung der Bekanntgabe eines Erwerbswilligen; Beihilfe zum …
- BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52
Rechtsmittel
Straflos ist er nur dann, wenn er den Erfolg abwendet, indem er z.B. den andern dazu bestimmt, von der Tat Abstand zu nehmen, selbst wenn der Täter sie später auf Grund eines neugefaßten Entschlusses dennoch ausführt (RGSt 56, 209; 70, 293, 295).